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Tipps und Informationen zum Prüfungsrecht
Bewertung
Die Bewertung der Prüfungsleistung ist der Dreh- und Angelpunkt des Prüfungsrechts. Gerade sie ist meist der Ausgangspunkt, wenigstens aber der Hintergrund jeder prüfungsrechtlichen Streitigkeit.
Auch hier kommt der Prüfungsordnung entscheidende Bedeutung zu. Diese regelt beispielsweise wer zur Bewertung berufen werden darf und unter welchen Voraussetzungen eine Prüfung bestanden ist. Häufig werden auch allgemeingültige Grundsätze der Bewertung normiert.
Generell müssen gerade auch im Rahmen der Bewertung verfahrensrechtliche und inhaltliche Anforderungen unterscheiden werden.
Inhaltlich muss sich die Bewertung jedenfalls immer an allgemein gültigen Bewertungsmaßstäben messen lassen. Es versteht sich von selbst, dass jede Arbeit objektiv und sachlich zu bewerten ist. Maßstab dürfen allein die allgemeinen an einen Beruf zu stellenden Anforderungen sein. Ausgeschlossen sind alle sachfremden Erwägungen. Solche sind geeignet eine Bewertung zu Fall zu bringen. Was richtig ist, muss auch so bewertet werden. Vertretbare Ansichten dürfen nicht sanktioniert werden, auch wenn sie vielleicht gerade nicht das Meinungsbild des jeweiligen Korrektors widerspiegeln. Selbstverständlich darf eine Bewertung auch nicht willkürlich sein.
Ob eine Bewertung rechtskonform erfolgte, muss im Einzelfall geprüft werden und würde den hier verfolgten Rahmen sprengen.
Formell - rechtlich interessant sind insbesondere drei Dinge: das Zwei-Prüfer-Prinzip, die Begründung einer jeden Bewertung und die Formalitäten bei mündlichen Prüfungen.
Tipps zum Prüfungsverfahren
I. Vor der Prüfung
Besorgen Sie sich Ihre Prüfungsordnung. Diese ist wichtig für den gesamten Studien- und Prüfungsablauf.
II. In der Prüfung
Rügen Sie während der Prüfung auftretende Missstände gleich welcher Art immer, sofort gegenüber dem Aufsichtspersonal oder der Prüfungskommission rügen.
III. Nach der Prüfung
Nach der Prüfung sollten Sie sich zunächst einmal freuen, dass es für's Erste geschafft ist und das Ergebnis abwarten. Sie sollten sich aber gerade nicht zurücklehnen und Abwarten, wenn Ihnen nach der Prüfung bekannt wird, dass Sie nicht voll leistungsfähig waren.
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