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Tipps und Informationen zum Prüfungsrecht
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Schulrecht

Neben unserem Schwerpunkt Prüfungsrecht können wir heute bereits auch auf das Tätigwerden in schulrechtlichen Angelegenheiten zurückblicken, welches in seinen Ausprägungen zum Großteil ebenfalls den verfassungsrechtlichen Schutz durch das Grundgesetz in Art. 12 Abs. 1 GG und das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG genießt, aber im Vergleich zum Hochschul- und Prüfungsrecht durch das besondere Verhältnis von Schülern und Schule zum Staat anders und stärker beeinflusst und geprägt wird.

Unsere Erfahrungen reichen auf diesem Gebiet von der Zulassung zu einer bestimmten Schulform über den Schulwechsel innerhalb einer Schulform bis zur Zulassung zum Abitur. Auch das Problem der Schulschließung hat unser Tätigkeitsfeld geprägt, ebenso wie der seltenere, besondere Fall des Überspringens einzelner Klassenstufen bei hochbegabten bzw. besonders zu fördernden Kindern in Kollision zur neunjährigen Schulpflicht.

Tipps zum Prüfungsverfahren

I. Vor der Prüfung

Besorgen Sie sich Ihre Prüfungsordnung. Diese ist wichtig für den gesamten Studien- und Prüfungsablauf.

II. In der Prüfung

Rügen Sie während der Prüfung auftretende Missstände gleich welcher Art immer, sofort gegenüber dem Aufsichtspersonal oder der Prüfungskommission rügen.

III. Nach der Prüfung

Nach der Prüfung sollten Sie sich zunächst einmal freuen, dass es für's Erste geschafft ist und das Ergebnis abwarten. Sie sollten sich aber gerade nicht zurücklehnen und Abwarten, wenn Ihnen nach der Prüfung bekannt wird, dass Sie nicht voll leistungsfähig waren.
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