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Tipps zum Prüfungsverfahren
Nach der Prüfung
Nach der Prüfung sollten Sie sich zunächst einmal freuen, dass es für's Erste geschafft ist und das Ergebnis abwarten. Sie sollten sich aber gerade nicht zurücklehnen und Abwarten, wenn Ihnen nach der Prüfung bekannt wird, dass Sie nicht voll leistungsfähig waren.
Also:
Bei nachträglichem Bekannt werden, nicht voller Leistungsfähigkeit während der Prüfung zeigen Sie dies sofort der Prüfungsbehörde an und treten Sie von der Prüfung zurück.
- Nach Bekanntgabe des Ergebnisses können sie sich hoffentlich freuen. Falls nicht heißt es auch hier.
Versuchen Sie einen kühlen Kopf zu bewahren und etwas Abstand zu gewinnen.
Nehmen Sie nach Abschluss des Prüfungsverfahrens Einsicht in die Prüfungsakte und überprüfen Sie die Prüfungsarbeit auf Bewertungsfehler.
Erheben Sie, wenn nötig, innerhalb von einem Monat Widerspruch,
Aber besser noch:
Gehen sie gleich zum Anwalt,
- der dann das Nötige gern für Sie veranlassen und Ihnen abnehmen wird.
Tipps zum Prüfungsverfahren
I. Vor der Prüfung
Besorgen Sie sich Ihre Prüfungsordnung. Diese ist wichtig für den gesamten Studien- und Prüfungsablauf.
II. In der Prüfung
Rügen Sie während der Prüfung auftretende Missstände gleich welcher Art immer, sofort gegenüber dem Aufsichtspersonal oder der Prüfungskommission rügen.
III. Nach der Prüfung
Nach der Prüfung sollten Sie sich zunächst einmal freuen, dass es für's Erste geschafft ist und das Ergebnis abwarten. Sie sollten sich aber gerade nicht zurücklehnen und Abwarten, wenn Ihnen nach der Prüfung bekannt wird, dass Sie nicht voll leistungsfähig waren.
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